Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen sowie von Verträgen über Trainings-Abonnements für Mitgliedschaften (im Folgenden als „Trainingsabo“ bezeichnet)

 

zwischen

 

PROTACT – Tactics 4 Defense
Inhaber Christian Zarski
Rotenbergstraße 11a
67591 Wachenheim

 

– im Folgenden „Anbieter“ genannt –

 

und

 

den in §1 dieser AGB bezeichneten Nutzern

 

– im Folgenden „Vertragspartner“ genannt –

 

wobei Kaufverträge ausschließlich online über den Internetauftritt

 

https://www.protection-tactics.de

 

und Verträge über Trainingsabos ausschließlich in den Geschäftsräumen des Anbieters bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsparteien geschlossen werden. Hierbei ist für sämtliche Verträge die Vertragssprache Deutsch.

Genderhinweis

In diesem Dokument wird gemäß der deutschen Sprache auf die richtige Verwendung des Genus (maskulin=der, feminin=die und Neutrum=das) und des Sexus (tatsächliches biologisches männliches oder weibliches Geschlecht) geachtet. Wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war, beziehen die verwendeten Begriffe alle tatsächlichen biologischen und diversen Formen mit ein.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Vertragspartner sind alle volljährigen Personen, die mit dem Anbieter über den Webshop einen Kaufvertrag oder in den Geschäftsräumen des Anbieters einen Vertrag über ein Trainingsabo zur Anmeldung einer Mitgliedschaft abschließen.

(3) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können den gesonderten Datenschutzhinweisen des Anbieters entnommen werden.

§ 3 Webshop Nutzung

(1) Auf den Webshop-Seiten des Anbieters kann der Shopbesucher aus dem vorhandenem Sortiment Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln.

§ 3.1 Vertragsschluss

(1) Der Shopbesucher kann über den Button „Jetzt kaufen“ einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren abgeben. Vor Abschicken der Bestellung kann der Shopbesucher die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(2) Hat der Shopbesucher seine Bestellung an den Anbieter gesendet, stellt dies das Angebot zum Vertragsschluss mit dem, zum Zeitpunkt der Absendung vorhandenem Inhalt im Warenkorb, dar. Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) mit einem, auf die Bestellung bezugnehmenden eindeutigen Betreff per E-Mail zu.

(3) Die Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) stellt die Annahme des Angebots durch den Anbieter dar, wodurch der Shopbesucher nun Vertragspartner ist.

(4) In der zugesandten Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) wird die Bestellung des Vertragspartners nochmals zusammengefasst aufgeführt. Dies kann vom Vertragspartner über die Funktion „Drucken“ ausgedruckt werden.

(5) Dem Vertragspartner wird vom Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger zusammen mit der Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Auftragsbestätigung und AGB) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes vom Anbieter gespeichert.

(6) Für den Vertragspartner gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches er bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

§ 3.2 Lieferung, Warenverfügbarkeit, Zahlungsmodalitäten

(1) Vom Anbieter angegebene Lieferzeiten berechnen sich, unter der Voraussetzung der bereits erfolgten Zahlung des Kaufpreises, vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aus § 3.1 Abs. 2 dieser AGB.

(2) Ist das bestellte Produkt dauerhaft nicht lieferbar oder kann es trotz ordnungsgemäßer Beschaffung nicht innerhalb einer angemessenen Frist geliefert werden, wird der Vertragspartner unverzüglich hierüber informiert. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, sind beide Vertragsparteien berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

(3) Der Anbieter liefert nur an Vertragspartner, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Deutschland haben und hierfür eine Lieferadresse angeben können.

(4) Der Vertragspartner kann die Zahlung per PayPal oder Lastschrift vornehmen.

(5) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Vertragspartner bereits durch Versäumung dieses Termins in Verzug.

§ 3.3 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

§ 3.4 Preise und Versandkosten

(1) Für alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, wird gemäß der Kleinunternehmerregelung in §19 des Umsatzsteuergesetzes keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

(2) Bei Leistungen, für die Versandkosten anfallen, werden diese dem Vertragspartner im Bestellformular angegeben und sind vom Vertragspartner zu tragen, soweit der Vertragspartner nicht von einem etwaigen Widerrufsrecht Gebrauch macht.

§ 3.5 Sachmängelgewährleistung

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Waren 12 Monate.

§ 4 Trainingsabo und Mitgliedschaft

(1) Der Anbieter ermöglicht in seinen Geschäftsräumen den Abschluss eines Trainingsabos für die regelmäßige Teilnahme an Trainingsangeboten im Bereich Selbstverteidigung, Kampfkunst und Gesundheit.

(2) Der Abschluss eines Trainingsabos erfolgt grundsätzlich erst, nachdem das anzumeldende Mitglied bei mindestens einem kostenlosen Probetraining oder im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Räumlichkeiten und Trainingsgegebenheiten bei PROTACT – Tactics 4 Defense im Küferweg 2 in 67245 Lambsheim kennengelernt hat.

(3) Für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann ein Trainingsabo nur durch einen gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden.

§ 4.1 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag über ein Trainingsabo wird in den Geschäftsräumen des Anbieters bei gleichzeitiger Anwesenheit des Vertragspartners und des Anbieters oder einer von ihm zum Vertragsschluss berechtigten Person geschlossen.

(2) Vor Abschluss des Vertrages erhält der Vertragspartner Gelegenheit, die für das Trainingsabo geltenden Vertragsbedingungen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für den Vertragsschluss erforderlichen Informationen einzusehen und zur Kenntnis zu nehmen.

(3) Der Vertrag wird in den Geschäftsräumen des Anbieters bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsparteien elektronisch geschlossen. Der Vertragspartner kann gleichzeitig das zur Trainingsteilnahme angemeldete Mitglied sein.

(4) Nach Vertragsschluss werden die Vertragsunterlagen einschließlich der für das Trainingsabo geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der im Rahmen des Vertragsschlusses abgegebenen Erklärungen und Angaben dem Vertragspartner per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Eine Ausfertigung der Vertragsunterlagen wird zugleich dem Anbieter elektronisch übermittelt und von diesem unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.

§ 4.2 Nutzungsumfang

(1) Nach Buchung eines Trainingsabos kann das Mitglied die Trainingsangebote nach Maßgabe der Vereinbarung im Anmeldeformular und im Rahmen der ausgewiesenen Trainingszeiten nutzen.

§ 4.3 Trainingszeiten

(1) Die verfügbaren Trainingszeiten werden auf der Internetseite www.protection-tactics.de bekannt gegeben.

(2) Änderungen der Trainingszeiten können, unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters und im Rahmen der Zumutbarkeit für die Mitglieder, vorgenommen werden.

(3) Der Trainingsbetrieb kann wegen Betriebsurlaub des Anbieters bis zu 30 Tage pro Kalenderjahr ausgesetzt werden. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt.

§ 4.4 Gesundheit des Mitgliedes

(1) Das Mitglied bzw. dessen Erziehungsberechtigter oder Vormund haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass bei der Teilnahme am Training eine, der sportlichen Anforderungen entsprechende, allgemeine sportliche Gesundheit vorhanden ist. Im Zweifelsfall wird empfohlen, vor Trainingsbeginn in eigener Initiative einen Arzt aufzusuchen.

(2) Das Mitglied bzw. dessen Erziehungsberechtigter oder Vormund ist verpflichtet, den jeweiligen Trainer vor der Trainingsteilnahme über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, soweit diese für eine sichere Durchführung des Trainings von Bedeutung sein können.

(3) Volljährige Mitglieder sind zudem selbst dafür verantwortlich, die Grenzen ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit nicht zu überschreiten. Sofern eine Schutzausrüstung empfohlen wurde, sollte der Trainingsteilnehmer diese immer für das Training dabei haben, um sie während dem Training entsprechend den Weisungen der Personen, die das Training leiten, einsetzen zu können.

§ 4.5 Check-In Card

(1) Nach Vertragsschluss wird dem angemeldeten Mitglied eine sogenannte Check-In Card ausgestellt. Mit dieser kann es sich in den Räumlichkeiten des Anbieters vor der Trainngsteilnahme für seine gewählte Trainingseinheit als anwesend registrieren.

(2) Die Check-In Anmeldung dient zu Dokumentationszwecken der Trainingshäufigkeit im Hinblick auf die Zulassung zu Leveltests zur Erreichung der nächsten Graduierung.

(3) Das Mitglied kann wählen, ob die Check-In Card in den Räumlichkeiten des Anbieters verbleibt oder von ihm selbst verwahrt werden soll. In letzterem Fall, hat das Mitglied für eine sichere Verwahrung der Check-In Card zu sorgen und diese zu jedem Training dabei zu haben.

(4) Einen Verlust der Check-In Card hat das Mitglied unverzüglich dem Anbieter zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird dem Mitglied kostenpflichtig eine Ersatzkarte erstellt.

(5) Für die Neuerstellung der Check-In Card bei einem, durch das Mitglied verschuldeten, Verlust oder eine, durch das Mitglied verschuldete Beschädigung, wird eine Gebühr von 5 Euro für die Ersatz-Check-In Card erhoben.

§ 4.6 Unübertragbarkeit und Identitätskontrolle

(1) Das Trainingsabo ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Check-In Card ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

(2) Zur Identitätskontrolle kann das Mitglied dem Anbieter ein Foto von sich zur Verfügung stellen, welches von diesem gespeichert wird. Wird kein Foto zur Verfügung gestellt, behält sich der Anbieter vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt in die Räumlichkeiten des Anbieters durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

§ 4.7 Angabe und Änderung von Mitgliedsdaten

(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Anbieter bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem angemeldeten Mitglied erfolgen kann.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, rechtlich bedeutsame Erklärungen sowie Informationen zu Änderungen oder zum Ausfall von Trainingszeiten per E-Mail an die vom Vertragspartner zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Darüber hinaus kann der Anbieter die E-Mail-Adresse im gesetzlich zulässigen Umfang zur Information über eigene ähnliche Angebote und Leistungen verwenden. Der Vertragspartner kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
(3) Der Vertragspartner hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.

§ 4.8 Zahlung von Beiträgen und Gebühren

(1) Stimmt der Vertragspartner mit Vertragsabschluss dem Erwerb eines PROTACT-Sets und damit der Zahlung einer hierfür einmaligen Gebühr zu, wird dieser bis zum fünften Werktag im ersten Monat des Trainingsabos fällig.

(2) Sind mit dem Vertragsabschluss monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus bis zum fünften Werktag für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren, beispielsweise für das PROTACT-Set, zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das hierfür erforderliche SEPA-Lastschriftmandat wird vom Vertragspartner gleichzeitig mit dem kostenpflichtigen Abschluss des Trainingsabos erteilt.

(4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

§ 4.9 Zahlungsverzug

(1) Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug, behält der Anbieter sich das Recht vor, dem Vertragspartner Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese vom Vertragspartner schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

(2) Sind mit dem Vertragsabschluss monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlung eines Beitrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist dem Mitglied mit sofortiger Wirkung so lange keine weitere Trainingsteilnahme gestattet, bis der offene Betrag zuzüglich der vom Vertragspartner zu vertretenden Rücklastschriftkosten beglichen wurde.

(3) Sind mit dem Vertragsabschluss monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich der Vertragspartner mit einem Betrag in Höhe von drei monatlichen Gesamtbeiträgen in Verzug, kann dies einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Das Recht des Anbieters zur außerordentlichen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4.10 Zusatzleistungen und Zusatzkosten

(1) Im vereinbarten monatlichen Beitrag des Trainingsabos ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen, die neben der reinen Trainingsteilnahme angeboten werden, nur dann enthalten, sofern dies in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Jedes Level, in dem trainiert wird, ist mit einem Leveltest abzuschließen. Mit dessen Bestehen, ist es erlaubt, im nächsten höheren Level zu trainieren. Für Kinder bis 14 Jahre gibt es 12 Level, ab 14 Jahre sind es 15 Level. Diese können jeweils in den drei Tactics Smart, Maxx und Tools erreicht werden. Die Leveltests werden vom Anbieter selbst oder von hierfür beauftragten Personen durchgeführt.

(3) In Abhängigkeit von der Trainingsleistung des Mitglieds, kann dieses je Tactic ca. an 1 bis 3 Leveltests pro Jahr teilnehmen. Für jeden Leveltest wird eine Gebühr von 40 Euro erhoben. Diese beinhaltet immer eine Urkunde und das erreichte Rangabzeichen (den TaG).

(4) Es wird empfohlen, sich eigene Trainingsausrüstung (Schutz- und Schlagpolster) anzuschaffen. Je nach Qualität und Beschaffenheit, ist hierfür mit 50 Euro bis 200 Euro zu rechnen. Der Anbieter wird bei der Auswahl gern beratend unterstützen.

§ 4.11 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Jedes Trainingsabo hat eine Erstlaufzeit von 8 Monaten. Danach verlängert es sich automatisch um jeweils 1 Monat, sofern es nicht mit 1 Monat Frist zum Monatsende gekündigt wird. Die Kündigung hat unter Angabe des Mitgliedsnamens und der Mitgliedsnummer in Textform zu erfolgen. Sie kann insbesondere per E-Mail an info@protection-tactics.de oder per Brief an PROTACT – Tactics 4 Defense, Christian Zarski, Rotenbergstraße 11a, 67591 Wachenheim erklärt werden.

(2) Ist das angemeldete Mitglied aufgrund einer Erkrankung dauerhaft trainingsunfähig und wird dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen, kann der Vertragspartner das Trainingsabo mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen.

(3) Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist ebenfalls möglich, wenn das angemeldete Mitglied eine Schwangerschaft, eine Einberufung zum Wehrdienst oder einen Wechsel des Wohnortes nachweist, durch den sich der Wohnort künftig mehr als 20 km von den Räumlichkeiten des Anbieters entfernt befindet.

(4) Die außerordentliche Kündigung ist in Textform zu erklären. Der geltend gemachte Kündigungsgrund ist durch einen geeigneten Nachweis zu belegen. Bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit genügt ein ärztliches Attest, bei einem Wohnortwechsel eine entsprechende Meldebescheinigung. Die Kündigung kann insbesondere per E-Mail an info@protection-tactics.de oder per Brief an PROTACT – Tactics 4 Defense, Christian Zarski, Rotenbergstraße 11a, 67591 Wachenheim erklärt werden.

(5) Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

§ 4.12 Verbot gewerblicher Trainingsdienstleistungen

(1) Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen in den Räumlichkeiten des Anbieters ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 4.13 Hausordnung und Weisungsbefugnis

(1) Der Anbieter ist berechtigt, für das Verhalten in dessen Räumlichkeiten, eine für alle Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung von Inventar und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

(2) Für schuldhaft verursachte Sachbeschädigungen haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei minderjährigen Mitgliedern gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen zur Verantwortlichkeit Minderjähriger und zur Haftung aufsichtspflichtiger Personen. Bei groben Verstößen gegen die Regeln des Anstandes oder gegen die Hausordnung sowie im Falle vorsätzlicher Sachbeschädigung ist der Anbieter berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen.

(3) Erfüllungsgehilfen des Anbieters (z.B. Instructors und Jr. Instructors) sind berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit oder zur Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

§ 4.14 Konsumverbote / verbotene Gegenstände

(1) Es ist dem Mitglied untersagt, in den Räumlichkeiten des Anbieters zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in die Räumlichkeiten des Anbieters mitzubringen.

(2) In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände des Anbieters anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

(3) Es ist dem Mitglied untersagt, scharfe, spitze und schneidfähige Gegenstände oder schussfähige und sonstige vor dem Gesetz verbotene Waffen (auch nicht aus reinem Trainingsinteresse) in die Räumlichkeiten und auf das Gelände des Anbieters mitzubringen.

(4) Verstöße gegen die vorstehenden Absätze können je nach Art und Schwere des Verstoßes zu einem sofortigen Trainingsausschluss führen. Das Recht des Anbieters zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Verdacht auf eine Straftat behält sich der Anbieter vor, die zuständigen Behörden zu informieren.

§ 5 Rechtsnachfolge und Betriebsausfall

(1) Im Falle einer gesetzlichen Rechtsnachfolge gehen die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Verträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf den Rechtsnachfolger über. Eine darüber hinausgehende Übertragung des Vertragsverhältnisses auf einen Dritten erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Kann der Anbieter aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, Brand, Epidemien, Pandemien, behördlicher Anordnungen, Streik oder vergleichbarer Ereignisse, das vereinbarte Trainingsangebot vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erbringen, kann er den Mitgliedern geeignete alternative Trainingsangebote, insbesondere Online-Trainings, anbieten. Die Parteien können vereinbaren, dass ein solches alternatives Trainingsangebot für den betreffenden Zeitraum an die Stelle der ausgefallenen Trainingsleistung tritt.

(3) Soweit keine abweichende Vereinbarung über eine alternative Leistung getroffen wird, bleiben die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners bei vollständigem oder teilweisem Ausfall der vereinbarten Leistung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Beiträge und etwaiger Rückzahlungsansprüche, unberührt.

§ 6 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter für sonstige Schäden nur in Höhe des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere von Kleidung und Wertgegenständen, sowie für Unfälle oder Schäden, die ausschließlich durch das Verhalten des Mitglieds verursacht wurden, haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 7 Schlussbestimmungen

§ 7.1 Änderungen dieser AGB

(1) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für bestehende Vertragsverhältnisse nur, wenn sie zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner wirksam vereinbart werden oder sich ihre Geltung unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Für neu abgeschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 7.2 Aufrechnungsverbot

(1) Der Vertragspartner darf eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen den Anbieter vornehmen.

(2) Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Vertragspartners gegen den Anbieter auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

§ 7.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

(1) Die Bestimmungen dieser AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der jeweils betroffene geschlossene Vertrag im Ganzen unwirksam.

Shopping Basket
Cookie Consent mit Real Cookie Banner